Der Freibetrag wird dann bei den ELStAM und bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags um 2.100 Euro auf 4.008 Euro jährlich senkt die festzusetzende Einkommensteuer 2020 auf 3.718 Euro. Hintergrund: Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden auch alleinerziehende Mütter und Väter stärker steuerlich entlastet. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhält der Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist. Die Verdoppelung des Entlastungsbetrags auf 4.008 EUR gilt nun über den 31. #Corona: Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende! Bereits im Juni hatte die Koalition in ihrem Konjunkturpaket Hilfen für Alleinerziehende beschlossen, wie dpa weiter berichtet. Für die Jahre 2020 und 2021 wird dieser Steuerfreibetrag auf 4.008 Euro jährlich erhöht. Das heißt, dieser Betrag wird dann bei der Berechnung der Einkommenssteuer nicht berücksichtigt. Beispiele für die Wirkung der Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende: Alleinerziehende oder Alleinerziehender mit 21.000 Euro Bruttojahreslohn (1750 Euro Bruttolohn im Monat): Alleinerziehende oder Alleinerziehender mit 36.000 Euro Bruttojahreslohn (3000 Euro Bruttolohn im Monat): Das Finanzamt berücksichtigt grundsätzlich den erhöhten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 schon bei der Lohnsteuer und pflegt den Erhöhungsbetrag erstmals als Freibetrag in die ELStAM (Elektronische Lohn-SteuerAbzugsMerkmale) ein, beziehungsweise der Erhöhungsbetrag wird zusätzlich zu einem bereits zuvor gebildeten Freibetrag berücksichtigt. Juni 2020 verabschiedet hat, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 Euro aufgestockt. Der Staat hat nämlich den so genannten „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ mehr als verdoppelt. Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aufgrund der Corona-Pandemie. Es steht den Elternteilen jedoch frei, privatwirtschaftliche Abreden zur nachträglichen Verteilung des Vorteils aus der Entlastung zu treffen. We also deliver, on a regular basis, insights via blogs, webcasts, newsletters and more so you can stay ahead of cyber threats. Wem steht der Entlastungsbetrag zu? Zusätzlich kommen erstmals für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt 240 Euro oben drauf (§ 24b EStG). Wir möchten zukünftig Ihre Fragen rund um das Thema Familie und Familienleistungen auch mit einem Chatbot beantworten. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, erhält der Elternteil den Entlastungsbetrag, an den das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird. Der Gesetzgeber hat den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt; er steigt von derzeit 1.908 auf 4.008 Euro. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro jährlich pro Kind. Dieser soll Alleinerziehende unterstützen, weil gerade sie in Zeiten von Corona vor besonderen Herausforderungen stehen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt – er steigt von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Antje Tillmann: "Wir haben den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nun entfristet. Für weitere Kinder erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro je Kind. Alleinerziehende haben im Verhältnis zum Einkommen von Familien mit beiden Elternteilen meist höhere Ausgaben für die Haushaltsführung zu bestreiten. Im Rahmen des Konjunkturpakets des Bundes zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich stärker entlastet. 2020. Hintergrund: Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden auch alleinerziehende Mütter und Väter stärker steuerlich entlastet. In Ihrem Browser ist Javascript deaktiviert. Zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Juni 2020 verabschiedet hat, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 Euro aufgestockt. Der Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind in Höhe von 240 EUR bleibt unverändert. Mit der Erhöhung um 2100 Euro wird die besondere Belastung Alleinerziehender … Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl 2020 I Seite 1512) wurde für die Jahre 2020 und 2021 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b Einkommensteuergesetz (EStG)) von 1.908 EUR um 2.100 Euro auf 4.008 EUR erhöht, um dem höheren Betreuungsaufwand in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen Rechnung zu tragen. Im Jahressteuergesetz 2020 wurde die zunächst begrenzte Anhebung entfristet. Achtung: Damit die höhere Entlastung bereits 2020 laufend durch die Steuerklasse II berücksichtigt wird, müssen Alleinerziehende ggf. Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise steigt der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in den Jahren 2020 und 2021 von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Sie müssen oft finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Es steht den Elternteilen jedoch frei, privatwirtschaftliche Abreden zur nachträglichen Verteilung des Vorteils aus der Entlastung zu treffen. Juli 2020 für das erste zu begünstigende Kind. Eine gute Nachricht gibt es für sie. Doch: Die Schließung von Kitas und Schulen während der Corona-Pandemie hat alle Familien vor große Herausforderungen gestellt. Potsdam – Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden auch alleinerziehende Mütter und Väter stärker steuerlich entlastet.Der Gesetzgeber hat den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt; er steigt von derzeit 1.908 auf 4.008 Euro. Finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit, Krisentelefone und Anlaufstellen in Notlagen, Elterngeld: Anpassungen anlässlich der Corona-Pandemie, Tipps für Eltern zum Umgang mit dem Coronavirus, Tipps für Kinder und Jugendliche in der Corona-Zeit, Arbeit und Versicherung in der Elternzeit, Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen, Staatliche Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt, Krisentelefone & Anlaufstellen in Notlagen, Hilfe für Kinder & Jugendliche in Notlagen, Hilfen für Schwangere & Eltern mit Kindern bis 3 Jahre, Staatliche Leistungen für getrennte Eltern, Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung. ;-) Zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Belastung durch Corona wird berücksichtigt Alleinerziehende profitieren in diesem und im kommenden Jahr von einem höheren Steuerfreibetrag: Statt 1908 Euro beträgt dieser nun 4008 Euro im Jahr. Bitte erkundigen Sie sich hierzu ggf. Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hatten Bundestag und Bundesrat in diesem Jahr den Entlastungsbetrag verdoppelt, dies aber auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt. Dies gilt zunächst bis 30. 09. Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag, dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, entlastet. Corona-Kinderbonus auch für Kinder von Alleinerziehenden Jede Menge haben die Politiker mit dem Corona-Konjunkturpaket beschlossen, unter anderem auch, dass jede Familie mit einem kindergeldberechtigtem Kind einen sogenannten Kinderbonus von 300 Euro erhält. Corona Steuererleichterungen ; Schließen . Neben Homeoffice waren Kinderbetreuung und Homeschooling an der Tagesordnung. RSA Conference conducts information security events around the globe that connect you to industry leaders and highly relevant information. Wird sich der erhöhte Entlastungsbetrag bereits zeitnah positiv auf das monatliche Einkommen der Alleinerziehenden auswirken? Zudem sollen sich Scholz und Dobrindt darauf verständigt haben, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dauerhaft auf 4.008 Euro zu verdoppeln. by Nicole König | 09. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfepaket ist dieser Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nun für die Kalenderjahre 2020 und 2021 deutlich erhöht worden. Ich habe 5 Tipps für euch, wie ihr alleinerziehend durch die Corona-Zeit kommt! Ab dem zweiten Kind werden wie bisher 240 Euro zusätzlich berücksichtigt. Das heißt, dass der Entlastungsbetrag ab dem … Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1908 Euro auf 4000 Euro … Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Rahmen des Konjunkturpakets in Kraft getreten (vgl. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, erhält der Elternteil den Entlastungsbetrag, an den das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird. Um die besonderen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie zu berücksichtigen, erhöht sich der Entlastungsbetrag für … Zusätzlich kommen erstmals für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt 240 Euro oben drauf (§ 24b EStG). Dieser soll Alleinerziehende unterstützen, weil gerade sie in Zeiten von Corona vor besonderen Herausforderungen stehen. Er wurde im Juni 2020 innerhalb des dritten Konjunkturpakets, des sogenannten zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, auf 4.008 Euro jährlich bis einschließlich 2021 angehoben.Zusätzlich gibt es einen Erhöhungsbetrag. 04.08.2020. Den steuerlichen Entlastungsbetrag auf 4008 Euro zu verdoppeln, war eigentlich befristet geplant, soll nun aufgrund der anhaltenden Belastung durch die Corona-Krise aber dauerhaft gelten. Wann Sie als "echt" alleinerziehend gelten und wie Sie an den höheren Entlastungsbetrag kommen. Lohnsteuerrechner und Einkommensteuerrechner, Zur Startseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend. Wem steht der Entlastungsbetrag zu? Für die Jahre 2020 und 2021 wird dieser Steuerfreibetrag auf 4008 Euro jährlich erhöht. Für Alleinerziehende ist der höhere Betreuungsaufwand in Corona-Zeiten besonders schwierig. Berlin/Hannover (dpa/tmn) - Alleinerziehende schultern oft größere Belastungen, daher gibt es im Steuerrecht einen Entlastungsbetrag für sie. RSA Conference conducts information security events around the globe that connect you to industry leaders and highly relevant information. Dieser Erhöhungsbetrag bleibt unverändert. Die Änderung gilt ab dem 1. 2020. Alleinerziehende können aufgrund des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes einen höheren Entlastungsbetrag erhalten. Bundesfamilienministerium - Instagram photos and videos, Présidence du Conseil de l'Union européenne 2020, Familienreport 2020 und Corona-Eltern-Befragung, Internationale Politik für ältere Menschen, Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt, Gleichstellungsorientierte Berufs- und Studienwahl, Integration und Chancen für junge Menschen, Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks, Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Zierke, Behörden, Beauftragte, Beiräte und Gremien, Unabhängiger Beauftragter Sexueller Missbrauch, Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Deutscher Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats, Online-Rechner und interaktive Anwendungen, Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag, Allein- und getrennt Erziehende fördern und unterstützen. Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag, dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, entlastet. Müssen Alleinerziehende einen Antrag stellen? Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt eigentlich seit Jahren 1.908 Euro angehoben. Für sie gilt ein höherer Entlastungsbetrag – dadurch zahlen sie unter Umständen weniger Einkommensteuer. Der Entlastungsbetrag wurde vorübergehend von 1.908 auf 4.008 EUR erhöht, um die Folgen der Corona-Pandemie für alleinerziehende Mütter und Väter abzumildern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Steuerklasse II müssen keinen Antrag stellen. Bisher konnten alleinerziehende Mamas und Papas 1.908 € von ihrem jährlichen Einkommen abziehen, in Zukunft sind es 4.008 €. Belastung durch Corona wird berücksichtigt Alleinerziehende profitieren in diesem und im kommenden Jahr von einem höheren Steuerfreibetrag: Statt 1908 Euro beträgt dieser nun 4008 Euro im Jahr. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird in Nordrhein-Westfalen infolge der Corona-Krise für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. Doch: Die Schließung von Kitas und Schulen während der Corona-Pandemie hat alle Familien vor große Herausforderungen gestellt. Hiermit sollen erziehungsbedingte Mehraufwendungen von Alleinerziehenden ausgeglichen werden, weil gerade diese in Zeiten von Corona vor besonderen Herausforderungen stehen. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags um 2.100 Euro auf 4.008 Euro jährlich senkt die festzusetzende Einkommensteuer 2020 auf 523 Euro. Alleinerziehende Steuerpflichtige können diesen Entlastungsbetrag beanspruchen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Meist geklickt in Engagement und Gesellschaft, © 2020 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. News). Die Corona-Krise hat Eltern und vor allem Alleinerziehende an ihre Belastungsgrenzen gebracht. Dieser wird über die Steuerklasse II oder die Steuererklärung berücksichtigt. Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden auch alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich stärker entlastet. Im Rahmen des Konjunkturpakets des Bundes zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich stärker entlastet. Die Änderung gilt ab dem 1. Damit wurde er mehr als verdoppelt. Neben dem Corona-Kinderbonus, sollen auch Alleinerziehende entlastet werden. Soll der Erhöhungsbetrag bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren … Hiermit sollen lt. SenFin Berlin erziehungsbedingte Mehraufwendungen von Alleinerziehenden ausgeglichen werden, weil gerade diese in Zeiten von Corona vor besonderen Herausforderungen stehen. Ein Vater aus Nürnberg hat eine Online-Petition gestartet - 25.06.2020 12:11 Uhr Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2020 und 2021 wird dieser Steuerfreibetrag auf 4.008 Euro jährlich erhöht. Für weitere Kinder erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro je Kind. In diesem und kommendem Jahr sollen Alleinerziehende steuerlich stärker entlastet werden. Der Entlastungsbetrag liegt seit 2015 bei 1.908 Euro pro Kalenderjahr. Dabei handelt es sich um einen Steuerfreibetrag in Höhe von normalerweise 1908 Euro jährlich. Der Betrag klettert von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro und führt dadurch zu einer höheren Steuerersparnis. der Erhöhungsbetrag wird zusätzlich zu einem bereits zuvor gebildeten Freibetrag berücksichtigt. Wann Sie als "echt" alleinerziehend gelten und wie Sie an den höheren Entlastungsbetrag kommen. Der Entlastungsbetrag lag von 2015 bis 2019 bei 1.908 Euro im Kalenderjahr (also 159 Euro monatlich). Er steigt in den beiden Jahren um 2.100 Euro auf insgesamt jeweils 4.008 Euro. Menü ... Finanzämter in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen höheren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende / Minister Lienenkämper: "Alleinerziehende verdienen eine besondere Unterstützung." Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten der Kinderbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie und der damit verbundenen besonderen Herausforderungen für Alleinerziehende wird deren Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 um 2.100 EUR auf insgesamt jährlich 4.008 EUR angehoben. Die Änderung gilt ab dem 1. Zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Der Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind in Höhe von 240 EUR bleibt unverändert. Mit der Erhöhung um 2.100 Euro wird die besondere Belastung … Mit der Erhöhung um 2.100 Euro wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt. Die einkommensteuerliche Entlastung beträgt in 2020 also 606 Euro. Im Rahmen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre angehoben. bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. Dies gilt zunächst bis 30. Laut Statistik gibt es in Deutschland knapp zwei Millionen Menschen, die ihre Kinder alleine erziehen. We also deliver, on a regular basis, insights via blogs, webcasts, newsletters and more so you can stay ahead of cyber threats. Dieser Erhöhungsbetrag bleibt unverändert. Bitte erkundigen Sie sich hierzu gegebenenfalls bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag, dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, entlastet. Der Betrag klettert von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro und führt dadurch zu einer höheren Steuerersparnis. Der Staat gewährt Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuer. Auf­grund des höheren Betreu­ungs­auf­wands gerade für Allein­er­zie­hende in Zeiten von Corona und den damit ver­ur­sachten Auf­wen­dungen, wird der Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hende auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 ange­hoben und damit mehr als ver­dop­pelt. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird in Nordrhein-Westfalen infolge der Corona-Krise für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags um 2100 Euro auf 4008 Euro jährlich senkt die festzusetzende Einkommensteuer 2020 auf 523 Euro. Somit zahlen Alleinerziehende in der Steuerklasse II nun deutlich weniger Steuern. Antje Tillmann: "Wir haben den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nun entfristet. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags um 2100 Euro auf 4008 Euro jährlich senkt die festzusetzende Einkommensteuer 2020 auf 3718 Euro. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gibt es weiterhin nur für einen Elternteil. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeitergeld oder die fehlende Basis für die Erwerbsarbeit durch die zusätzliche Kinderbetreuung und das Home-Schooling haben die Haushaltskasse ganz schön geschröpft und/oder Nerven blank gelegt. "Alleinerziehende sind während der Corona-Pandemie häufig besonders belastet und leisten viel. Der Staat hat nämlich den so genannten „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ mehr als verdoppelt. Am 1.7.2020 ist eine Änderung beim sog. Der Gesetzgeber hat den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt; er steigt von derzeit 1.908 auf 4.008 Euro. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird in Nordrhein-Westfalen infolge der Corona-Krise für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt – er steigt von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Finanzminister Olaf Scholz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprachen von einem “starken Signal” der Wertschätzung … Damit alle Inhalte auf dieser Website in Ihrem Browser korrekt dargestellt werden, muss Javascript aktiviert sein. Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aufgrund der Corona-Pandemie. Alleinerziehende können aufgrund des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes einen höheren Entlastungsbetrag erhalten. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhält der Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist. Die einkommensteuerliche Entlastung beträgt in 2020 also 606 Euro. Alleinerziehende schultern oft größere Belastungen, daher gibt es im Steuerrecht einen Entlastungsbetrag für sie. Für Familien mit Kindern waren die Einschränkungen während des Lockdown besonders schwer zu verkraften. Normalerweise beträgt … Corona-Pandemie Entlastungsbetrag jetzt ohne Qualifikationsnachweis nutzbar Ab sofort ist der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für Nachbarschaftshelfer, die zur Unterstützung Pflegebedürftiger in der häuslichen Versorgung tätig sind, auch ohne Qualifikationsnachweis verfügbar. Das heißt, dieser Betrag wird dann bei der Berechnung der Einkommenssteuer nicht berücksichtigt. Der Entlastungsbetrag beträgt normalerweise 1908 Euro. Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag, dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, entlastet. Juli 2020 für das erste zu begünstigende Kind. Dabei handelt es sich um einen Steuerfreibetrag in Höhe von normalerweise 1.908 Euro jährlich. Der Entlastungsbetrag in der Steuerklasse 2 wird von 1908 Euro für das erste Kind für die Jahre 2020 und 2021 auf 4000 Euro angehoben. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für 2020 und 2021 um 2.100 Euro auf 4.008 Euro je Kind erhöht. Wie wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Eltern gehandhabt, die das Wechselmodell praktizieren? Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für 2020 und 2021 um 2.100 Euro auf 4.008 Euro je Kind erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt – er steigt von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird in Nordrhein-Westfalen infolge der Corona-Krise für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. Bei Arbeitnehmern wird dieser meist automatisch in der Abrechnung berücksichtigt. Um die besonderen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie zu berücksichtigen, erhöht sich der Entlastungsbetrag für … Alleinerziehende sollen steuerlich dauerhaft stärker entlastet werden. Juli 2020 für das erste zu begünstigende Kind. Haben Sie die gesuchten Informationen gefunden? "Alleinerziehende sind während der Corona-Pandemie häufig besonders belastet und leisten viel. Daher gibt es für sie einen besonderen steuerlichen Entlastungsbetrag. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gibt es weiterhin nur für einen Elternteil. Dabei handelt es sich um einen Steuerfreibetrag in Höhe von normalerweise 1.908 Euro jährlich.