Satz 3 eingefügt und Sätze 6 und 7 angefügt durch G vom 6. 45c SGB XI – Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen → Pflegeeinrichtungen (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. 2 Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der … Juni 2021 ebenfalls Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne von Satz 5 durchgeführt wurde. SGB XI - Sozialgesetzbuch, Elftes Buch 71 SGB XI, Pflegeeinrichtungen Siebtes Kapitel – Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern → Zweiter Abschnitt – Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen 36 1. 12. § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sa... § 45c SGB XI, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des ... § 45d SGB XI, Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung. Januar 2019 und Änderungshistorie des SGB XI Hervorhebungen: alter Text, neuer Text Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt, Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung -, Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung und Justizverwaltungsvorschriften. Zudem schreibt der 71 (3) SGB XI einen erfolgreichen Abschluss an einer Fortbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 Stunden vor. (1a) Auf ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), sind die Vorschriften dieses Buches, die für Pflegedienste gelten, entsprechend anzuwenden, soweit keine davon abweichende Regelung bestimmt ist. • Prüfung: Im Hausbesuch • Höhe der Leistung: Angemessene Kosten gemäß Vereinbarung nach 89 SGB XI i.V • § 53a SGB XI, Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegek... § 53b SGB XI, Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Bet... § 53c SGB XI, Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung, § 53d SGB XI, Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund, § 55 SGB XI, Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, § 57 SGB XI, Beitragspflichtige Einnahmen, § 58 SGB XI, Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, § 59 SGB XI, Beitragstragung bei anderen Mitgliedern. I S. 1014) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB Absatz 2 Nummer 2 geändert durch G vom 23. § 71 SGB XI – Pflegeeinrichtungen (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen. Dezember 2016, BGBl. Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrum... § 17 SGB XI, Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflege... § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 18a SGB XI, Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten, § 18b SGB XI, Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren. § 23 SGB XI, Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicheru... § 24 SGB XI, Versicherungspflicht der Abgeordneten, § 27 SGB XI, Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages, § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1, § 30 SGB XI, Dynamisierung, Verordnungsermächtigung, § 31 SGB XI, Vorrang der Rehabilitation vor Pflege, § 32 SGB XI, Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 34 SGB XI, Ruhen der Leistungsansprüche, § 35 SGB XI, Erlöschen der Leistungsansprüche. in denen der Umfang der Gesamtversorgung der dort wohnenden Menschen mit Behinderungen durch Leistungserbringer regelmäßig einen Umfang erreicht, der weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht; bei einer Versorgung der Menschen mit Behinderungen sowohl in Räumlichkeiten im Sinne der Buchstaben a und b als auch in Einrichtungen im Sinne der Nummer 1 ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, ob der Umfang der Versorgung durch Leistungserbringer weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht. Zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach 71 (SGB XI) können Heilerziehungspfleger/innen zugelassen werden, wenn sie auf der Grundlage einer landesrechtlich … in denen der Zweck des Wohnens von Menschen mit Behinderungen und der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für diese im Vordergrund steht, auf deren Überlassung das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Anwendung findet und. § 97b SGB XI, Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften z... § 97c SGB XI, Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten... § 97d SGB XI, Begutachtung durch unabhängige Gutachter, § 100 SGB XI, Nachweispflicht bei Familienversicherung, § 102 SGB XI, Angaben über Leistungsvoraussetzungen, § 103 SGB XI, Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer, § 104 SGB XI, Pflichten der Leistungserbringer, § 105 SGB XI, Abrechnung pflegerischer Leistungen. § 48 SGB XI, Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versi... § 50 SGB XI, Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeve... § 51 SGB XI, Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung. in denen der Zweck des Wohnens von Menschen mit Behinderungen und der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für diese im Vordergrund steht, auf deren Überlassung das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Anwendung findet und. Die Regelung des § 71 Abs. (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen. Absatz 4 neugefasst durch G vom 11. ganztägig (vollstationär) oder tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. § 13 SGB XI, Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Soziall... § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit. 7. Dezember 2003, BGBl. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder, (4) Keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des Absatzes 2 sind. 12. 2017 (BGBl I S. 2581) (1. mit dem von ihnen gewählten am- bulanten Pflegedienst oder einem Betreuungsdienst nach § 71 Abs. in denen der Umfang der Gesamtversorgung der dort wohnenden Menschen mit Behinderungen durch Leistungserbringer regelmäßig einen Umfang erreicht, der weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht; bei einer Versorgung der Menschen mit Behinderungen sowohl in Räumlichkeiten im Sinne der Buchstaben a und b als auch in Einrichtungen im Sinne der Nummer 1 ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, ob der Umfang der Versorgung durch Leistungserbringer weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht. § 145 SGB XI, Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen... § 146 SGB XI, Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz ... § 147 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18. (2) In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. 1. 3Für die Richtlinien nach Satz 1 gilt § 17 Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Genehmigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt und die Genehmigung als erteilt gilt, wenn die Richtlinien nicht innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt worden sind, beanstandet werden. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. (5) Mit dem Ziel, eine einheitliche Rechtsanwendung zu fördern, erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen spätestens bis zum 1. 1. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. Pflegefachkraft gem. 2019 (a. a. Änderung 71 SGB XI vom 11.05.2019 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von 71 SGB XI, alle Änderungen durch Artikel 10 TSVG am 11. § 123 SGB XI, Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedü... § 124 SGB XI, Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommuna... § 125 SGB XI, Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telem... § 127 SGB XI, Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen, § 128 SGB XI, Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens, § 129 SGB XI, Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen, § 133 SGB XI, Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren, § 134 SGB XI, Verwaltung und Anlage der Mittel, § 136 SGB XI, Verwendung des Sondervermögens, § 140 SGB XI, Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade. (3) Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne der Absätze 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als. Mai 1994, BGBl. § 75 SGB XI, Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pfl... § 77 SGB XI, Häusliche Pflege durch Einzelpersonen, § 78 SGB XI, Verträge über Pflegehilfsmittel, § 79 SGB XI, Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen, § 82 SGB XI, Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, § 82b SGB XI, Ehrenamtliche Unterstützung, § 83 SGB XI, Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung, § 87a SGB XI, Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, § 89 SGB XI, Grundsätze für die Vergütungsregelung, § 90 SGB XI, Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen, § 94 SGB XI, Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen, § 95 SGB XI, Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen, § 96 SGB XI, Gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten, § 97 SGB XI, Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst, § 97a SGB XI, Qualitätssicherung durch Sachverständige. § 114b SGB XI, Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur verg... § 114c SGB XI, Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären ... § 115 SGB XI, Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütung... § 115a SGB XI, Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualit... § 117 SGB XI, Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständig... § 118 SGB XI, Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung. (2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden. 5Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde. I … Satz 4 geändert durch G vom 6. 1a SGB XI ver- 71 SGB XI und erfüllt sie darüber hinaus die in 72 Abs. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Bundesrec... § 3 SGB XI, Vorrang der häuslichen Pflege, § 4 SGB XI, Art und Umfang der Leistungen. 6Anerkennungen als verantwortliche Fachkraft, die im Rahmen der Durchführung des Modellvorhabens zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste erfolgt sind, gelten fort. § 45e SGB XI, Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppe... § 45f SGB XI, Weiterentwicklung neuer Wohnformen, § 47a SGB XI, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. § 113 SGB XI, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pf... § 113a SGB XI, Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitä... § 113c SGB XI, Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, § 114a SGB XI, Durchführung der Qualitätsprüfungen. Änderung 71 SGB XI vom 01.01.2019 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von 71 SGB XI, alle Änderungen durch Artikel 11 PpSG am 1. § 5 SGB XI, Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizi... § 7c SGB XI, Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung, § 8a SGB XI, Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung, § 10 SGB XI, Berichtspflichten des Bundes und der Länder, § 11 SGB XI, Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen. Sie sehen die Vorschriften, die auf 71 SGB XII verweisen. 2 bis 4 SGB XI festgelegten Voraussetzungen, so besteht gemäß § 72 Abs. § 149 SGB XI, Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweit... § 150 SGB XI, Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für ... § 150a SGB XI, Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie, § 151 SGB XI, Qualitätsprüfungen nach § 114. Sätze 2 und 3 geändert und Sätze 4 und 5 gestrichen durch G vom 23. Weiterbildung zur Pflegedienstleitung ambulant (gem. (5) 1Mit dem Ziel, eine einheitliche Rechtsanwendung zu fördern, erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen spätestens bis zum 1. auf Grundlage des § 71 Abs. § 106b SGB XI, Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telema... § 110 SGB XI, Regelungen für die private Pflegeversicherung, § 112a SGB XI, Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten. I S. 3022) § 71 Altenhilfe (1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Buches sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Altenhilfe gewährt werden. (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen. 5. Lesezeit: 3 Minuten Im vorliegenden Fall ist es streitig, ob die Klägerin von den Pflegekassen die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft (vPfK) nach 71 Abs 3 SGB XI verlangen kann und ob die Pflegekassen hierüber eine Anerkennungserklärung abzugeben haben. Absatz 5 angefügt durch G vom 11. Aus diesem Grund, benötigt jede Einrichtung und jeder ambulante Pflegedienst ein Konzept um eine bildhafte Vorstellung der Einrichtung, ihrer Entwicklung, die Ziele, deren Arbeitsabläufe und des Verfahrens zu vermitteln. Zertifikat „Verantwortliche Pflegefachkraft für stationäre und ambulante Altenpflege nach 71 SGB XI“. 5. § 141 SGB XI, Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von P... § 142 SGB XI, Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren. Juli 2019 Richtlinien zur näheren Abgrenzung, wann die in Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c in der ab dem 1. 4 SGB XI bestimmt, wann keine stationäre Pflegeeinrichtung i. S. d. § 71 Abs. (1) 1 Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Buches sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Altenhilfe gewährt werden. Rechtsprechung zu 71 SGB II 3 Entscheidungen zu 71 SGB II in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2009 - L 19 B 285/09 LSG Sachsen, 30.04.2009 - … Januar 2020 geltenden Fassung genannten Merkmale vorliegen und welche Kriterien bei der Prüfung dieser Merkmale mindestens heranzuziehen sind. Absatz 1 geändert durch G vom 21. § 38 SGB XI, Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung... § 38a SGB XI, Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten ... § 39 SGB XI, Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, § 44 SGB XI, Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen. Als verantwortliche Fachkraft nach 71 SGB XI, Wohnbereichsleitung, Stationsleitung tragen Sie die Verantwortung: Sie setzen betriebswirtschaftlich fundierte Grundsätze um, … 6. (1a) Auf ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), sind die V… 2018 (BGBl I S. 2394). 5. Denn: Ein intensiver Wettbewerb, anspruchsvolle Kunden und Angehörige, gesetzliche Vorgaben und ein immer breiteres Dienstleistungsangebot, fordern von den Führungskräften in ambulanten Pflegediensten eine hohe Qualifikation. 2008 (BGBl I S. 874), wurde Satz 4. § 18c SGB XI, Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verf... § 20 SGB XI, Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglie... § 21 SGB XI, Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstig... § 22 SGB XI, Befreiung von der Versicherungspflicht. (3) 1Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne der Absätze 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als. Wann werden Sie als verantwortliche Pflegekraft anerkannt? 7Für die Anerkennung einer verantwortlichen Fachkraft ist ferner ab dem 1. 3 Satz 1 Halbsatz 2 SGB XI ein Rechts- anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages. Konzeptlosigkeit bedeutet Orientierungslosigkeit. 5. 26.05.1994 BGBl. 2012 (BGBl I S. 2246). Die Altenpfle-geumlage findet hier keine Berücksichtigung. 10. verweisen folgende Vorschriften: (SGB IX a.F.) 10. 1996 (BGBl I S. 830). § 119 SGB XI, Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Woh... § 120 SGB XI, Pflegevertrag bei häuslicher Pflege. 2015 (BGBl I S. 2424). Sätze 3 bis 5 angefügt durch G vom 9. eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. § 143 SGB XI, Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen... § 144 SGB XI, Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung. (1) Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). 12. 2Die Richtlinien nach Satz 1 sind im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zu beschließen; die Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sind zu beteiligen. ganztägig (vollstationär) oder tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Satz 1 neugefasst durch G vom 17. (4) Keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des Absatzes 2 sind. 2Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. § 71 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. (2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden. 3Bei Betreuungsdiensten kann anstelle der verantwortlichen Pflegefachkraft eine entsprechend qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkraft mit praktischer Berufserfahrung im erlernten Beruf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre (verantwortliche Fachkraft) eingesetzt werden. Pflegefachkraft gem. stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen. tenhilfe nach 71 SGB XII ebenfalls zu übernehmen. 2012 (BGBl I S. 2246); der bisherige Satz 6, angefügt durch G vom 28. Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach §71 SGB XI eignet sich insbesondere für staatlich anerkannte Pflegefachkräfte, welche den nächsten Karriereschritt gehen möchten und bereit sind, Leitungsverantwortung in einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflegeeinrichtung zu übernehmen. 2019 (BGBl I S. 646); die bisherigen Sätze 3 und 4 wurden Sätze 4 und 5. Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber 74 (Berechnung der 77 Absatz 3 angefügt durch G vom 14. (1a) Auf ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), sind die Vorschriften dieses Buches, die für Pflegedienste gelten, entsprechend anzuwenden, soweit keine davon abweichende Regelung bestimmt ist. § 44a SGB XI, Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverh... § 45 SGB XI, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. 71 SGB XI 460 Stunden verantwortl. 2001 (BGBl I S. 2320). Januar 2020 geltenden Fassung genannten Merkmale vorliegen und welche Kriterien bei der Prüfung dieser Merkmale mindestens heranzuziehen sind. Juli 2019 Richtlinien zur näheren Abgrenzung, wann die in Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c in der ab dem 1. stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen. 03 Typ:Weiterbildungen Kursbeginn: variabel - Bitte … SGB XI SGB XII ALG Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung Stand: Zuletzt geändert durch Art. Absatz 1a eingefügt durch G vom 6. men ihres Sachleistungsanspruchs nach 36 SGB XI entsprechend ihre n Wünschen und Bedürfnisse n in Anspruch genommen bzw. 3 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 2020). O.). § 71 Pflegeeinrichtungen (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen. 2 SGB XI vorliegt, sondern eine stationäre Einrichtung mit vorrangig anderer Zielset- … Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden hier genau geregelt. 4Die Rahmenfrist nach den Sätzen 1, 2 oder 3 beginnt acht Jahre vor dem Tag, zu dem die verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Absatzes 1 oder 2 bestellt werden soll. (1) Der Betrieb von Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege im Sinne des § 71 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird untersagt, soweit nicht die Voraussetzungen nach Absatz 2 vorliegen. Den Ländern, der Bundesarbeitsge- meinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtun- gen auf Bundesebene wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. 5 Satz 1 SGB XI am 11.11.2019 die nachfolgenden Richtlinien beschlossen. Die vom ambulanten Betreuungsdienst angebotenen pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sind gemäß§ 71 Absatz 3 SGB XI unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen Pflegefachkraft oder einer entsprechend qualifizierten, fachlich geeigneten und zuverlässigen Fachkraft mit praktischer Berufserfahrung im erlernten Beruf von zwei Jahren innerhalb … 2018 (BGBl I S. 2394) (1. Die erfolgreiche Absolvierung befähigt zur Ausübung der Aufgaben und Tätigkeiten einer verantwortlichen Pflegekraft nach § 71 SGB XI, der Leitung einer Wohn-/ Pflegegruppe in Pflegeeinrichtungen, der Leitung eines ambulaten Pflegedienstes. 9. Landesrahmenverträge nach 75 SGB XI Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Richtlinien nach Satz 1 sind im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zu beschließen; die Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sind zu beteiligen.